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   OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92   

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https://dejure.org/1993,7010
OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92 (https://dejure.org/1993,7010)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.05.1993 - 3 L 184/92 (https://dejure.org/1993,7010)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - 3 L 184/92 (https://dejure.org/1993,7010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Minderjähriger; Polizeibeamter; Dienstherr; Gesetzlicher Vertreter; Fehlerhafte Bekanntgabe

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 A 243/90
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 484
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 218.57
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
    Die Bekanntgabe an den gesetzlichen Vertreter des Klägers war in diesem Falle erforderlich, weil minderjährige Polizeibeamte - anders als etwa minderjährige Wehrpflichtige und Zivildienstleistende (vgl. BVerwGE 7, 66 zu § 19 Abs. 5 WPflG) - nicht durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt sind und auch keine Vorschriften des bürgerlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens zu einer Geschäftsfähigkeit und somit gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG zu einer partiellen Handlungsfähigkeit führen.
  • VGH Bayern, 15.09.1988 - 3 B 88.01016
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
    Der Kläger machte gegenüber der Beklagten unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. August 1989 (Az: 15 K 2095/88; nunmehr veröffentlicht in ZBR 1990, 62) die Nichtigkeit dieser Anordnung geltend.
  • VGH Bayern, 03.02.1993 - 3 B 92.1422
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
    Der in § 10 Abs. 1 BPolBG verwendete Begriff der Anordnung ist als eine gegenüber dem einzelnen Beamten zu treffende Einzelfallregelung im Sinne eines Verwaltungsakts einzustufen, da aufgrund dieser Anordnung bestimmte Pflichten des Beamten begründet werden (BayVGH, Urteil v. 03.02.1993 - 3 B 92.1422 -).
  • BayObLG, 21.06.1978 - BReg. 3 Z 45/78
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
    Der Wirksamkeit dieser Anordnung steht nicht entgegen, daß der Kläger bei Erlaß des Verwaltungsakts als Minderjähriger nicht handlungsfähig im Sinne von § 12 Abs. 1 VwVfG war, so daß eine wirksame Bekanntgabe nur an den gesetzlichen Vertreter oder dessen Bevollmächtigten erfolgen konnte (vgl. BayObLG, Beschluß v. 21.06.1978 - 3 Z 45/78 -, DÖV 1979, 62, 63; BayVGH, Urteil vom 25.10.1983 - 11 B 83 A. 496 -, DÖV 1984, 433; OVG Hamburg, Beschluß vom 18.08.1981 - Bs V 8/81 -, DVB1.1982, 218; Kopp, VwVfG, 5. Aufl., § 41 Rdn. 4).
  • VG Köln, 10.08.1989 - 15 K 2095/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92
    Der Kläger machte gegenüber der Beklagten unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. August 1989 (Az: 15 K 2095/88; nunmehr veröffentlicht in ZBR 1990, 62) die Nichtigkeit dieser Anordnung geltend.
  • VG Köln, 16.05.2023 - 7 K 3518/20
    Die Genehmigung kann auch nach Eintritt der Handlungsfähigkeit, hier der Volljährigkeit, analog § 108 Abs. 3 BGB durch den Beteiligten selbst erteilt werden, vgl. Kopp/Ramsauer, 18. Aufl. 2017, VwVfG, § 12 Rn. 26 mit weiteren Nachweisen; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.1993 - 3 L 184/92 - juris, Rn. 26.
  • VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 463/03

    Adressierung; Bescheid; Erstattungsanspruch; formelle Rechtswidrigkeit;

    Soweit keine volle Geschäftsfähigkeit vorliegt, ist der Verwaltungsakt grundsätzlich, wie hier geschehen, an den gesetzlichen Vertreter bekannt zu geben, wobei die Bekanntgabe an einen Elternteil ausreicht (Hauck/Haines, SGB X, § 37 Rdnr. 11, m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 7.51993, -3 L 184/92-, NVwZ-RR 1994, 484-486).
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